Oberbayern gehört zu den ertragreichsten Regionen Deutschlands für Photovoltaik. Zwischen dem Katalogwert einer Anlage und dem tatsächlichen Ertrag auf dem eigenen Dach liegen allerdings drei Faktoren: die Ausrichtung, die Verschattung und die technischen Vorgaben seit Februar 2025.
Dieser Beitrag ordnet ein, welcher Ertrag in Oberbayern realistisch ist, wie stark Abweichungen von der Südausrichtung wirken, was das Solarspitzengesetz tatsächlich vorschreibt und wie viel Wärmepumpenstrom eine Dachanlage im Winter deckt.
Wie viel Sonne Oberbayern liefert
Der Energie-Atlas Bayern weist für Südbayern eine Globalstrahlung von bis zu 1.200 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr aus. Das bayerische Flächenmittel beträgt rund 1.150 Kilowattstunden, der niedrigste Wert in der Rhön etwa 1.020. Die Globalstrahlung beschreibt die Energie auf einer waagerechten Fläche und bildet damit die Obergrenze für das, was Ihr Dach im Jahr aufnehmen kann.
In der Praxis zeigt sich der Unterschied im spezifischen Ertrag je Kilowattpeak. Bayern erreicht als Erfahrungswert über 1.160 Kilowattstunden, der Bundesdurchschnitt liegt bei rund 1.000 und Norddeutschland bei etwa 900 Kilowattstunden. Über eine Laufzeit von zwanzig Jahren summiert sich diese Differenz erheblich.
Welche Dachausrichtung den höchsten Ertrag bringt
Als Referenz gilt ein Süddach mit 30 Grad Neigung. Dieser Fall entspricht 100 Prozent des möglichen spezifischen Ertrags. Die meisten Bestandsgebäude weichen davon ab, deshalb ist die relevante Frage, wie stark der Ertrag dadurch sinkt.
- Süden bei 30 Grad Neigung: 100 Prozent, der maximale spezifische Ertrag.
- Südost und Südwest: rund 95 Prozent. Der Verlust fällt wirtschaftlich kaum ins Gewicht.
- Ost und West: etwa 80 Prozent, dafür verteilt sich die Erzeugung auf Morgen und Abend.
- Nordausrichtung: deutlich geringerer Ertrag. Hier entscheidet die Einzelfallprüfung.
Ein Ostdach spricht damit nicht gegen eine Anlage. Wer den Strom überwiegend selbst verbraucht statt ihn einzuspeisen, erzielt mit einer Ost-West-Belegung häufig ein besseres wirtschaftliches Ergebnis als mit einem reinen Süddach, weil die Erzeugung besser zum Tagesverlauf des Haushalts passt.
Warum Verschattung stärker wirkt als die Ausrichtung
Ein Nachbardach, ein Baum, ein Kamin oder eine Satellitenschüssel: Verschattung wird in Ertragsprognosen selten berücksichtigt. Dabei kann ein Schatten, der zur Mittagszeit über wenige Zellen wandert, die Leistung eines gesamten Modulstrangs reduzieren.
Modulwechselrichter und Leistungsoptimierer verringern diesen Effekt, beseitigen ihn aber nicht vollständig. Ein Baum, der weiter wächst, reduziert den Ertrag über Jahrzehnte.
Die Stadt Dachau stellt ein öffentliches Solarkataster bereit, mit dem sich eine erste Einschätzung der Verschattung treffen lässt. Es ersetzt keine Begehung vor Ort, liefert aber einen belastbaren Ausgangspunkt.
Für die Dachauer Altstadt kommt eine Besonderheit hinzu: Große Teile stehen unter Ensembleschutz. Wer dort das Dachbild verändert, benötigt eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Dachau. Das schließt eine Anlage nicht aus, ergänzt aber einen Verfahrensschritt.
Was das Solarspitzengesetz tatsächlich vorschreibt
Seit dem 25. Februar 2025 gelten die Änderungen des Solarspitzengesetzes. Die häufig genannte 60-Prozent-Regel ist keine generelle Dauerbegrenzung einer PV-Anlage: Für neue Anlagen in der Einspeisevergütung beziehungsweise mit Mieterstromzuschlag greift sie bis zum Einbau und der erfolgreichen Testung der vorgeschriebenen intelligenten Mess- und Steuerungstechnik. Bei Anlagen unter 25 Kilowatt gilt die 60-Prozent-Begrenzung in diesem Übergangszeitraum; bei Anlagen ab 25 und unter 100 Kilowatt gelten zusätzliche technische Anforderungen.
Solange die nach § 9 EEG erforderliche intelligente Mess- und Steuerungstechnik noch nicht eingebaut und erfolgreich getestet ist, kann die maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt sein. Der Eigenverbrauch hinter dem Netzanschlusspunkt wird dadurch nicht auf 60 Prozent begrenzt. Für Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, gelten Übergangs- beziehungsweise Bestandsschutzregelungen.
| Anlagengröße | Was im Übergangszeitraum gilt |
|---|---|
| unter 25 Kilowatt | Begrenzung der Einspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung |
| ab 25 bis unter 100 Kilowatt | zusätzliche technische Anforderungen an Mess- und Steuerungstechnik |
| nach Einbau und Test | Begrenzung entfällt, der Eigenverbrauch war nie betroffen |
Quelle: Solarspitzengesetz und § 9 EEG, Stand September 2026. Die Begrenzung betrifft ausschließlich die Einspeisung ins Netz.
Ein zweiter Punkt betrifft negative Börsenpreise. Nach § 51 EEG verringert sich der anzulegende Wert in den betroffenen Viertelstunden auf null, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. § 51a EEG sieht hierfür eine Verlängerung des Vergütungszeitraums nach den dort festgelegten Regeln vor. Der selbst verbrauchte Solarstrom ist davon nicht betroffen.
Wie viel Wärmepumpenstrom die Photovoltaik im Winter deckt
Wer Wärmepumpe und Photovoltaik gemeinsam plant, rechnet häufig mit einer weitgehend autarken Winterheizung. Die gemessenen Werte liegen darunter: Im Kernwinter deckt eine übliche Dachanlage etwa 15 bis 25 Prozent des Wärmepumpenstroms.
Die Ursache ist die zeitliche Verschiebung. Von November bis Februar erzeugt eine Photovoltaikanlage nur 10 bis 15 Prozent ihres Jahresertrags. Die Wärmepumpe benötigt in denselben Monaten 50 bis 65 Prozent ihres Jahresstroms. Über das gesamte Jahr betrachtet erreichen Sie mit Speicher einen Deckungsgrad von 30 bis 45 Prozent.
Ein höherer Deckungsgrad ist erreichbar, kostet aber Anlagenfläche. Nach unserer Erfahrung aus der Auslegung erfordert er eine deutlich größere Anlage und damit eine entsprechend höhere Investition. Ob sich das rechnet, entscheidet der konkrete Stromverbrauch, nicht der Wunsch nach Autarkie.
Aus diesem Grund planen wir Wärmepumpe und Photovoltaik gemeinsam. Nur so lassen sich beide Systeme aufeinander abstimmen, statt sie getrennt zu bestellen und die Wechselwirkung dem Zufall zu überlassen.
Einspeisevergütung und Umsatzsteuer
Die Höhe der Einspeisevergütung veröffentlicht die Bundesnetzagentur regelmäßig. Für die Vergütung einer Anlage ist insbesondere der Zeitpunkt der Inbetriebnahme maßgeblich; die gesetzliche Förderdauer richtet sich nach dem EEG.
Für die Planung relevant ist außerdem die geplante EEG-Reform: Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Regierungsentwurf beschlossen, der die bisherige feste Einspeisevergütung für neue Anlagen grundlegend verändern soll. Vorgesehen ist für kleinere Neuanlagen zunächst eine befristete Übergangsvergütung und anschließend der Wechsel in die Direktvermarktung. Bundestag und Bundesrat haben darüber Stand September 2026 noch nicht abschließend entschieden.
Bei der Umsatzsteuer besteht für typische private Dachanlagen weiterhin Planungssicherheit: Für die Lieferung und Installation begünstigter Photovoltaikanlagen und Speicher gilt nach § 12 Absatz 3 UStG der Nullsteuersatz. Bei Anlagen bis 30 Kilowattpeak laut Marktstammdatenregister gelten die gesetzlichen Voraussetzungen typisierend als erfüllt; auch größere Anlagen können je nach Gebäude und Nutzung begünstigt sein.
Eine zusätzliche Förderung auf die Anlage gibt es in Bayern nicht. Der Freistaat gewährt derzeit keinen Landeszuschuss für Photovoltaik, und im Landkreis Dachau besteht kein kommunales Programm. Auch die Stadt München fördert Photovoltaik seit Dezember 2024 nicht mehr. Nach derzeitiger Rechtslage besteht in Bayern für Wohngebäude zudem keine Photovoltaikpflicht; im Neubau gilt lediglich eine Soll-Vorschrift ohne Sanktion.
Zusammenfassung
Oberbayern liefert unter deutschen Bedingungen hohe Ertragswerte. Ausrichtung und Verschattung wirken erheblich auf das Ergebnis. Die 60-Prozent-Begrenzung des Solarspitzengesetzes ist nach geltendem Recht für betroffene Neuanlagen eine Übergangsregelung bis zur erforderlichen Mess- und Steuerungstechnik. Für 2027 ist eine grundlegende Änderung der PV-Förderung geplant; Stand September 2026 ist das Gesetzgebungsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen.
Weiterführende Inhalte
- Photovoltaik, Leistungsumfang und Ablauf der Installation
- Photovoltaik in Dachau, Kostenrahmen und Eigenverbrauch im Landkreis
- Förderung Photovoltaik, Zuschüsse und Antragswege
ThermaWerk: Sprechen Sie uns zu Ihrem Dach in Oberbayern an
Für die belastbare Antwort, wie viel Ihr Dach in Oberbayern wirklich einbringt, braucht es drei Zahlen. Ausrichtung samt Neigungswinkel, Verschattung im Jahresverlauf und Ihr eigener Stromverbrauch. Bei ThermaWerk (HRB 284361, Amtsgericht München) planen und installieren wir Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowattpeak, Batteriespeicher unter anderem von Sungrow und auf Wunsch die Wärmepumpe aus einer Hand. Die Auslegung übernimmt die Geschäftsführung persönlich, ausgebildet als M.Sc. an der TUM und als Gebäudeenergieberater der Handwerkskammer. Wir arbeiten mit Festpreis ohne Vorauszahlung, Förderantrag und Dokumentation laufen intern.
Schreiben Sie uns unter info@thermawerk.de oder rufen Sie uns unter +49 8131 2710071 an. Wir kommen auf Sie zu und besprechen die nächsten Schritte gemeinsam.
Lohnt sich Photovoltaik trotz sinkender Einspeisevergütung?
Die Wirtschaftlichkeit beruht heute auf dem Eigenverbrauch, nicht auf der Einspeisung. Bei einer Ost-West-Belegung gilt das besonders, weil die Erzeugung morgens und abends anfällt und damit zum Verbrauch des Haushalts passt.
Wie wirkt sich die Begrenzung auf 60 Prozent aus?
Sie gilt nur, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung installiert ist, und entfällt danach. Der Eigenverbrauch bleibt unberührt, betroffen ist ausschließlich die Einspeisung ins Netz.
Was bringt mein Dach in Oberbayern pro Jahr?
Bei einem Süddach mit 30 Grad Neigung sind über 1.160 Kilowattstunden je Kilowattpeak realistisch. Bei einer Ost-West-Belegung etwa 80 Prozent davon, dafür mit besserer Eigennutzung im Alltag.
Deckt die Photovoltaik meine Wärmepumpe im Winter?
Nur teilweise. Im Kernwinter deckt eine übliche Dachanlage 15 bis 25 Prozent des Wärmepumpenstroms, über das Jahr mit Speicher 30 bis 45 Prozent.
Brauche ich für eine Anlage in der Dachauer Altstadt eine Genehmigung?
In den Bereichen unter Ensembleschutz benötigen Sie eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Dachau, sobald sich das Dachbild verändert.
- Energie-Atlas Bayern, Globalstrahlung und Photovoltaik, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Energie
- § 9 EEG, Technische Vorgaben, Bundesministerium der Justiz, ergänzend § 51 und § 51a EEG
- Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze für Solaranlagen, Bundesnetzagentur
- Bundesregierung, Regierungsentwurf zur EEG-Novelle, Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026
- Stadt Dachau, Solarkataster
Zuletzt geprüft: 23.09.2026
