Seit dem 29. Juli 2026 gelten die wesentlichen Neuregelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch wurde gestrichen.
Für Eigentümer in Oberbayern verändert sich damit die Ausgangslage. Solange Ihre Heizung funktioniert, besteht keine Austauschpflicht. Wer dennoch wechseln möchte, sollte den 31. Januar 2027 beachten: Zum 1. Februar 2027 sinkt die KfW-Förderung in zwei Positionen gleichzeitig.
Dieser Beitrag fasst zusammen, welche Pflichten das GModG streicht, welche Vorgaben ab 2028 und 2029 für neu eingebaute fossile Heizungen gelten und wie hoch der Zuschuss für eine Wärmepumpe derzeit ausfällt.
Das ändert sich mit dem neuen Heizungsgesetz
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurde das bisherige Gebäudeenergierecht grundlegend neu gefasst. Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch entfällt.
Beim Wechsel Ihrer Heizung müssen Sie damit nicht mehr nachweisen, dass mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen. Auch eine reine Gasheizung ist rechtlich wieder zulässig – bis 2029 ohne zusätzliche Auflagen, danach mit Beimischungspflicht.
Keine Austauschpflicht, keine Betriebsverbote
Das GModG streicht außerdem die Pflicht, Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren stillzulegen. Sie stand in § 72 Absatz 1 und 2 des Gebäudeenergiegesetzes.
Für bestehende Anlagen bedeutet das:
- Eine 32 Jahre alte Gasheizung darf weiter betrieben werden, solange sie funktioniert.
- Für Ölkessel gilt dasselbe.
- Es existiert keine Austauschfrist, weder 2028 noch 2035.
Fällt die Heizung irreparabel aus, gewährt das Gesetz eine mehrjährige Übergangsfrist für den Ersatz. Damit verlängert sich der Zeitraum, in dem Sie die technisch passende Lösung auswählen können.
Welche Pflichten für neue Gasheizungen gelten
§ 43 GModG regelt für Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, die stufenweise Nutzung klimafreundlicher Brennstoffe („Bio-Treppe“). Sie beginnt 2029 bei mindestens 10 Prozent und steigt auf 15 Prozent im Jahr 2030, 30 Prozent im Jahr 2035 und 60 Prozent im Jahr 2040. Ab 2045 dürfen zur Wärmeversorgung von Gebäuden nur noch klimaneutrale Brennstoffe in Verkehr gebracht werden.
| Ab Jahr | Anteil klimafreundlicher Brennstoffe |
|---|---|
| 2029 | mindestens 10 Prozent |
| 2030 | mindestens 15 Prozent |
| 2035 | mindestens 30 Prozent |
| 2040 | mindestens 60 Prozent |
| 2045 | nur noch klimaneutrale Brennstoffe |
Quelle: § 43 GModG, Stufenfolge für nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen.
Zusätzlich ist ab 2028 eine Grüngas- und Grünölquote auf Lieferantenseite vorgesehen. Deren konkrete Ausgestaltung ist Stand September 2026 noch nicht abschließend festgelegt; die Bundesregierung soll die Details bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz regeln. Aussagen zu konkreten Mehrkosten lassen sich deshalb derzeit nicht belastbar beziffern.
Was die kommunale Wärmeplanung bedeutet
Neben dem Bundesrecht gilt die kommunale Wärmeplanung. Dachau und München haben ihre Pläne beschlossen. Ein Wärmeplan begründet keinen Anschlusszwang – dafür wäre eine gesonderte Satzung der Kommune erforderlich. Eine bereits installierte Wärmepumpe müssen Sie auch dann nicht zurückbauen, wenn später ein Wärmenetz entsteht.
Für die eigene Planung bleibt der Wärmeplan dennoch relevant: Er weist aus, ob Ihre Adresse für ein Wärmenetz vorgesehen ist. In der Stadt Dachau sind vier Wärmenetz-Eignungsgebiete ausgewiesen, alle übrigen Adressen werden dezentral versorgt.
Wie hoch die Förderung für eine Wärmepumpe ausfällt
Die KfW fördert den Heizungstausch über das Programm 458. Für ein Einfamilienhaus rechnet sie Kosten bis 28.000 Euro an.
Bei einer selbstgenutzten Wohneinheit können 30 Prozent Grundförderung und – bei Erfüllung der Voraussetzungen, etwa beim Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Gas-Etagen- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung – 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus zusammenkommen. Das entspricht 46 Prozent beziehungsweise bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten maximal 12.880 Euro Zuschuss (Stand: 09/2026), sofern keine weiteren Boni berücksichtigt werden.
Zum 1. Februar 2027 sinken zwei Werte gleichzeitig. Der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert sich von 16 auf 12 Prozent, der Höchstbetrag der anrechenbaren Kosten von 28.000 auf 27.250 Euro. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung bei der KfW, nicht der Einbautermin.
Die Rechnung für ein Einfamilienhaus:
- Antrag bis 31.01.2027: 46 Prozent von 28.000 Euro = 12.880 Euro
- Antrag ab 01.02.2027: 42 Prozent von 27.250 Euro = 11.445 Euro
- Differenz: 1.435 Euro
| Antrag gestellt | Fördersatz | Anrechenbare Kosten | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 46 Prozent | 28.000 Euro | 12.880 Euro |
| ab 01.02.2027 | 42 Prozent | 27.250 Euro | 11.445 Euro |
| Differenz | 4 Prozentpunkte | 750 Euro | 1.435 Euro |
Quelle: KfW Zuschuss 458, Stand September 2026. Grundförderung 30 Prozent plus Klimageschwindigkeitsbonus, ohne weitere Boni.
Die Absenkung wiederholt sich halbjährlich. Der Bonus verringert sich jeweils zum 1. Februar und 1. August um vier Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028. Der Höchstbetrag der anrechenbaren Kosten sinkt zu denselben Stichtagen um jeweils 750 Euro.
Die häufig genannten Fördersätze von 70 oder 80 Prozent hängen insbesondere vom Einkommensbonus ab. Grund- und Bonusförderung sind grundsätzlich auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro erhöht sich die Obergrenze auf 80 Prozent; lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind im Haushalt, verschiebt sich diese Einkommensgrenze einmalig auf 40.000 Euro. Der Einkommensbonus selbst beträgt je nach Einkommen 40, 30 oder 10 Prozent.
Gibt es in Bayern zusätzliche Förderung?
Der Freistaat Bayern gewährt derzeit keinen Landeszuschuss für den Heizungstausch. Das 10.000-Häuser-Programm endete 2022, ein Nachfolgeprogramm ist nicht angekündigt.
Im Landkreis Dachau besteht aktuell kein kommunales Förderprogramm für Wärmepumpen. Das zuletzt verfügbare Programm der Gemeinde Petershausen endete im Januar 2024. Prüfen Sie bei Förderübersichten deshalb immer das Veröffentlichungsdatum.
Für Eigentümer in der Landeshauptstadt München besteht zusätzlich das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG). Beim Heizungstausch beträgt die Grundförderung grundsätzlich 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wichtig: Diese FKG-Grundförderung ist ausgeschlossen, wenn im Rahmen der BEG für mindestens eine Wohnung Klimageschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus beantragt werden. Für Grundwasser- und Erdwärmepumpen bestehen gesonderte Zusatzfördermöglichkeiten.
Die Reihenfolge bei der Antragstellung
Förderung geht selten durch fehlende Anspruchsberechtigung verloren, sondern durch den falschen Antragszeitpunkt und unvollständige Nachweise. Die Abfolge bei der KfW 458 ist bindend:
- Ihr Fachbetrieb stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus.
- Sie schließen den Liefer- und Leistungsvertrag ab – mit einer aufschiebenden oder auflösenden Förderklausel.
- Sie stellen den Antrag über das Kundenportal „Meine KfW".
- Sie warten die Zuschusszusage ab.
- Erst danach beginnen die Arbeiten.
- Nach Abschluss folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Die Nachweise reichen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung ein.
Das größte Risiko trägt Schritt 2. Ein Vertrag ohne Förderklausel gilt bereits als Vorhabenbeginn, und die Klausel lässt sich nicht nachträglich ergänzen. Wer die Reihenfolge vertauscht, verliert den Zuschuss vollständig.
Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag, ermitteln die zu erwartende Förderhöhe für Ihr Gebäude, liefern die technische Dokumentation und benennen die zuständige Stelle, an die Sie den Antrag richten. Die Antragstellung über das Portal „Meine KfW" nehmen Sie als Eigentümer selbst vor.
Kommt ein Heizungstausch für Sie in den nächsten Monaten infrage, ist der 31. Januar 2027 der maßgebliche Stichtag. Heizlastberechnung, Angebot und Antragsvorbereitung benötigen Vorlauf. Nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt auf.
Zusammenfassung
Das GModG hat Austauschpflicht und Betriebsverbote gestrichen. Für neu eingebaute fossile Heizungen gilt ab 2029 die Bio-Treppe, auf Lieferantenseite greift bereits ab 2028 eine Quote. Die KfW-Förderung sinkt zum 1. Februar 2027 in zwei Positionen gleichzeitig: Fördersatz und Höchstbetrag.
Weiterführende Inhalte
- KfW Förderung für Wärmepumpen, Details zur Antragstellung und typischen Fallstricken
- Wärmepumpe, technische Grundlagen und Auslegung für oberbayerische Häuser
- Förderbegleitung, Ablauf der internen Abwicklung durch unser Team
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Der Klimageschwindigkeitsbonus zum GModG 2026 macht bei einer Wärmepumpe in Oberbayern rund 1.435 Euro Unterschied. Die ThermaWerk GmbH aus Dachau (HRB 284361, Amtsgericht München) kümmert sich um Auslegung, Förderantrag und Einbau aus einer Hand. Schreiben Sie uns an info@thermawerk.de oder rufen Sie uns unter +49 8131 2710071 an. Lassen Sie uns Ihre Situation gemeinsam durchgehen.
Muss ich meine Gasheizung jetzt austauschen?
Nein. Solange Ihre Heizung funktioniert, besteht keine gesetzliche Austauschpflicht. Das GModG hat auch das Betriebsverbot für Kessel nach 30 Jahren ersatzlos gestrichen.
Bis wann gilt der volle Klimageschwindigkeitsbonus?
Für Anträge, die bis zum 31. Januar 2027 bei der KfW eingehen, gelten 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 sind es 12 Prozent, und der Höchstbetrag der anrechenbaren Kosten sinkt um 750 Euro.
Bekomme ich bis zu 80 Prozent Förderung?
Die Obergrenze von 80 Prozent gilt für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro; mit mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind im Haushalt verschiebt sich diese Grenze einmalig auf 40.000 Euro. In den übrigen Fällen liegt die Förderobergrenze grundsätzlich bei 70 Prozent.
Was gilt, wenn ich eine neue Gasheizung einbaue?
Der Einbau ist rechtlich zulässig. Für Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, gelten ab 2029 steigende Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe. Ab 2045 dürfen zur Wärmeversorgung von Gebäuden nur noch klimaneutrale Brennstoffe in Verkehr gebracht werden.
Gibt es in Bayern zusätzliche Förderung?
Einen allgemeinen Landeszuschuss des Freistaats Bayern gibt es derzeit nicht. Im Landkreis Dachau besteht nach unserer Prüfung ebenfalls kein allgemeines kommunales Wärmepumpen-Förderprogramm. In München existiert das FKG; dessen Grundförderung ist jedoch nicht beliebig mit Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus der BEG kombinierbar.
Verliere ich die Förderung durch einen Formfehler beim Antrag?
Der häufigste Fehler betrifft die Reihenfolge. Wird der Vertrag ohne Förderklausel geschlossen oder beginnen die Arbeiten vor der Zuschusszusage, gilt das als Vorhabenbeginn und der Zuschuss entfällt. Nachträglich lässt sich das nicht korrigieren.
- GModG Infoportal des Bundes, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Informationen zum Gebäudemodernisierungsgesetz vom 29.07.2026
- KfW Heizungsförderung 458, Merkblatt Zuschuss 458 für Wohngebäude, Fassung ab 21.07.2026
- Kommunaler Wärmeplan der Stadt Dachau, Stadt Dachau, Beschlussfassung 2025
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Fundstelle im Bundesgesetzblatt
- Landeshauptstadt München, Förderprogramme Klimaneutrale Gebäude (FKG)
Zuletzt geprüft: 23.09.2026
